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Pressemitteilung für die Woche vom 27. bis 31. März 2023

Die 8. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 52 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung (8 Ns 14/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Achim. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 52 Jahre alte Angeklagte wegen Beleidung (5 Ns 72/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Dienstag, den 28. März 2023

Die 7. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr als kleine Wirtschaftskammer die Berufungssache gegen einen 37 Jahre alten Angeklagten wegen Steuerhinterziehung (7 Ns 4/21). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Mittwoch, den 29. März 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 52 Jahre alten Angeklagten wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsendgelt (5 Ns 26/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg (Wümme). Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 42 Jahre alten Angeklagten wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls (5 Ns 58/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Diepholz. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 53 Jahre alten Angeklagten wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort (5 Ns 31/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg (Wümme). Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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