Pressemitteilung für die Woche vom 20. bis 24. November 2023
Montag, den 20. November 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 28 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 138/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat sechs Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 35 Jahre alten Angeklagten wegen Nötigung (5 Ns 65/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 29 Jahre alten Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 106/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 55 Jahre alten Angeklagten wegen Straßenverkehrsgefährdung (5 NBs 65/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Mittwoch, den 22. November 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 49 Jahre alten Angeklagten wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter (5 Ns 4/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat sechs Zeugen geladen.
Freitag, den 24. November 2023
Um 08:30 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen A.H. (geboren 1998), I.H. (geboren 1996), V.B. (geboren 1982) und I.Z. (geboren 1991) wegen schwerem Bandendiebstahl (Az. 4 Kls 16/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten u.a. vor, im Zeitraum zwischen dem 23.01.2023 bis 02.06.2023 in Walsrode, Essel und andernorts sich aufgrund eines gemeinsamen Tatplans zusammengefunden zu haben, um auf LKW Parkplätzen, Sattelauflieger oder andere Anhänger von LKWs nach Stehlbarem zu durchsuchen. Die Angeklagten sollen das gut im Falle der Werthaltigkeit und Transportfähigkeit entladen haben und für sich behalten bzw. verwertet haben, um sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer zu verschaffen.
Der Angeklagte A. H. soll Gegenstände im Wert von 239.229,50 EUR und der Angeklagte I.H. Gegenstände im Wert von 48.669,50 EUR erlangt haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 3 Zeugen geladen worden sind:
06.12.2023 um 14.00 Uhr (1 Zeugen)
14.12.2023 um 10.00 Uhr (2 Zeugen)
19.12.2023 um 10.00 Uhr
20.12.2023 um 10.00 Uhr
10.01.2024 um 10.00 Uhr
Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen C.Ö. (geboren 1982) und J.E. (geboren 1994) u.a. wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Az. 2 Kls 16/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten u.a. vor, im Zeitraum von Februar 2022 bis 25.05.2023 in Ritterhude und andernorts aufgrund eines gemeinsamen Tatplans Cannabispflanzen angebaut und abgeerntet zu haben, um die Erträge gewinnbringen zu verkaufen.
Darüber hinaus soll der Angeklagte C.Ö. in einer Tasche mehrere Magazine neben einer Vielzahl von Patronen, einer Schreckschusspistote sowie mindestens 910 g (brutto) Marihuana und 175,5 g (brutto) Kokain dabeigehabt haben, welche der Angeklagte zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehabt haben soll. Zudem soll der Angeklagte C.Ö. im Besitz einer Maschinenpistole sowie einer weiteren Pistole gewesen sein. Auch soll der Angeklagte C.Ö. insgesamt 7,1 kg (brutto) Kokain und 14,9 kg (brutto) Heroin im Besitz gehabt haben, um dies gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 22 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:
24.11.2023 (4 Zeugen, 1 Sachverständiger)
18.12.2023 (10 Zeugen, 1 Sachverständiger)
20.12.2023 (8 Zeugen, 1 Sachverständiger)
04.01.2024 (1 Sachverständiger)
11.01.2024 (1 Sachverständiger)
15.01.2024 (1 Sachverständiger)
19.01.2024 (1 Sachverständiger)
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.