Pressemitteilung für die Woche vom 16. bis 20. Oktober 2023
Montag, den 16. Oktober 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 38 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (5 NBs 158/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Mittwoch, den 18. Oktober 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen zwei 26 Jahre alte Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 85/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat 11 Zeugen geladen. Das Verfahren wird am 01.11.2023 um 9:15 Uhr fortgesetzt.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 32 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 154/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat einen Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
Freitag, den 20. Oktober 2023
Um 09:15 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen T.L.L. (geboren 19732) wegen Betruges (Az. 10 Kls 13/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 27.04.2023 in Stuhr als Mitglied einer Bande und im bewussten und gewollten Zusammenwirken die Geschädigte getäuscht und somit Wertgegenstände in Höhe von ca. 78.000,00 € erlangt zu haben. Dabei soll ein gesondert Verfolgter bei der Geschädigten angerufen und ihr erklärt haben, dass die Tochter der Geschädigten einen Verkehrsunfall gehabt habe, bei der eine Person verstorben sei. Ein weiterer gesondert Verfolgter soll der Geschädigten vorgespielt haben, dass er Staatsanwalt sei und ihr aufgegeben haben, 125.000,00 € als Kaution für die vermeintliche Tochter, zu übergeben. Der Angeklagte soll dabei als „Abholer“ fungiert haben.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:15 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang neun Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:
20.10.2023 (4 Zeugen)
30.10.2023 (2 zeugen)
08.11.2023
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.