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Pressemitteilung für die Woche vom 9. bis 13. Oktober 2023

Montag, den 09. Oktober 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 38 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung (5 NBs 116/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 59 Jahre alte Angeklagte wegen Urkundenfälschung (5 NBs 124/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode.

Mittwoch, den 11. Oktober 2023

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen M.M. (geboren 1980) wegen schwerer räuberischer Erpressung (Az. 2 Kls 11/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in Rotenburg (Wümme) im Zustand nicht auszuschließender verminderter Schuldfähigkeit am 17.04.2022 den Kassierer einer Tankstelle durch Vorhalt einer echt aussehenden Scheinwaffe eingeschüchtert zu haben. Anschließend soll der Angeklagte den Geschädigten aufgefordert haben, den gesamten Bargeldbestand in einen Stoffbeutel zugeben. Ebenfalls soll der Angeklagte den Geschädigten aufgefordert haben, eine Packung Zigaretten der Marke Marlboro zu übergeben, was der Geschädigte auch tat.

Am 30.01.2023 soll der Angeklagte mit einem eisernen Baseballschläger mehrfach in Richter der Köpfe zweier Polizeibeamten geschlagen haben. Eine Verletzung konnte verhindert werden.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang neun Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:

11.10.2023 (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)

12.10.2023 um 10.00 Uhr (9 Zeugen, 1 Sachverständiger)

02.11.2023 (1 Sachverständiger)

13.11.2023 (4 Zeugen, 1 Sachverständiger)

14.11.2023 (1 Sachverständiger)

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen A.M.S. (geboren 1960) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 3 Kls 21/22).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum vom 28.09.2014 bis 01.03.2018 in Lingen durch 2 Straftaten jeweils sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen und an sich von dem Kind vornehmen lassen zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang vier Zeugen geladen worden sind:

11.10.2023 (2 Zeugen)

12.10.2023 (2 Zeugen)

24.10.2023

25.10.2023

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer als große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen R.S. (geboren 1975) wegen Vergewaltigung (Az. 4 Kls 1/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 19.05.2019 in Schwanewede die Geschädigte durch beimengen von verschiedenen Substanzen (Diazepam, Nordazepam, Oxazepam sowie Temazepam) bewegungsunfähig gemacht zu haben. Dabei soll der Angeklagte der Geschädigten die Hose und Strumpfhose heruntergezogen haben und an ihr sexuelle Handlungen gegen ihren Willen vorgenommen haben, wobei diese Handlungen mit dem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 4 Zeugen geladen worden sind:

19.10.2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 46 Jahre alte Angeklagte wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 177/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat 3 Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:30 Uhr die Berufungssache gegen eine 40 Jahre alte Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung (5 Ns 49/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat sechs Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 52 Jahre alte Angeklagte wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 148/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat 2 Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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