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Pressemitteilung für die Woche vom 2. bis 6. Oktober 2023

Mittwoch, den 04. Oktober 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 31 Jahre alten Angeklagten wegen räuberischem Diebstahls (5 Ns 9/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Achim. Die Kammer hat acht Zeugen und 2 Sachverständige geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:30 Uhr die Berufungssache gegen eine 28 Jahre alte Angeklagte wegen Vergehens nach § 29 BtMG (5 Ns 54/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck.

Donnerstag, den 05. Oktober 2023

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 41 Jahre alte Angeklagte wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls (6 NBs 50/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Achim. Die Kammer hat 8 Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Die Hauptverhandlung wird am 06.10.2023 fortgesetzt.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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