Pressemitteilung für die Woche vom 11. bis 15. September 2023
Montag, den 11. September 2023
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 57 Jahre alten Angeklagten wegen Steuerhinterziehung (7 Ns 3/21). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Verden. Die Kammer hat acht Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 28 Jahre alten Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung (5 Ns 41/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat 10 Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 14:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 51 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (5 Ns 67/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Dienstag, den 12. September 2023
Um 09:00 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen G.G. (geboren 1974) wegen versuchten Totschlags (Az. 1 Ks 103/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 26.01.2021 in Weyhe nach einer verbalen Auseinandersetzung über die Leistungskürzung des Angeklagten, der Geschädigten aus Wut mehrfach in Gesicht geschlagen zu haben. Als im Verlauf unter anderem die Mutter der Geschädigten dazwischen ging, soll der Angeklagte sie zu Boden gerissen und mit beiden Fäusten in das Gesicht geschlagen haben, wobei der Angeklagte dies in dem Wissen getan haben soll, dass die am Boden liegende Geschädigte eine Hirnerkrankung hatte. Alsdann soll der Angeklagte eine gläserne Schale zerbrochen und versucht haben, der am Boden liegenden Geschädigten tödliche Schnittverletzungen beizubringen. Dies soll durch die weiteren Zeugen am Tatort verhindert worden sein.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 7 Zeugen und 2 Sachverständige geladen worden sind:
19.09.2023 (4 Zeugen)
26.09.2023 (4 Zeugen)
16.10.2023 (1 Zeuge)
01.11.2023 (1 Sachverständiger)
10.11.2023 (1 Zeuge)
21.11.2023 (1 Sachverständiger)
05.12.2023
11.12.2023
19.12.2023
Mittwoch, den 13. September 2023
Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 51 Jahre alten Angeklagten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (6 Ns 15/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat 3 Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen eine 64 Jahre alte Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung (5 Ns 10/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg (Wümme). Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.
Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 30 Jahre alten Angeklagten wegen Hausfriedensbruch (6 NBs 54/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.