Pressemitteilung für die Woche vom 28. August bis 1. September 2023
Pressemitteilungen:
Montag, den 28. August 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 93/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 49 Jahre alte Angeklagte u.a. wegen Hausfriedensbruchs (5 Ns 39/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat sieben Zeugen geladen.
Mittwoch, den 30. August 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 46 Jahre alten Angeklagten wegen Vergehens nach dem Infektionsschutzgesetz (5 NBs 113/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 10:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 76 Jahre alten Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 119/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 36 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 134/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 14:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 77 Jahre alten Angeklagten wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse (5 NBs 117/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode.
Freitagtag, den 1. September 2023
Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 78 Jahre alten Angeklagten wegen Beleidigung (6 NBs 39/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg (Wümme).
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.