Pressemitteilung für die Woche vom 21. bis 25. August 2023
Montag, den 21. August 2023
Um 09:00 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen G.G. (geboren 1974) wegen versuchten Totschlags (Az. 1 Ks 103/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 26.01.2021 in Weyhe nach einer verbalen Auseinandersetzung über die Leistungskürzung des Angeklagten, der Geschädigten aus Wut mehrfach in Gesicht geschlagen zu haben. Als im Verlauf unter anderem die Mutter der Geschädigten dazwischen ging, soll der Angeklagte sie zu Boden gerissen und mit beiden Fäusten in das Gesicht geschlagen haben, wobei der Angeklagte dies in dem Wissen getan haben soll, dass die am Boden liegende Geschädigte eine Hirnerkrankung hatte. Alsdann soll der Angeklagte eine gläserne Schale zerbrochen und versucht haben, der am Boden liegenden Geschädigten tödliche Schnittverletzungen beizubringen. Dies soll durch die weiteren Zeugen am Tatort verhindert worden sein.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 7 Zeugen und 2 Sachverständige geladen worden sind:
21.08.2023 (5 Zeugen)
24.08.2023 (2 Zeugen, 1 Sachverständigen)
25.08.2023 (1 Sachverständiger)
29.08.2023
15.09.2023
19.09.2023
22.09.2023
28.09.2023
Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen E.W. (geboren 2000) und gegen M.N. (geboren 1998) sowie gegen N.W. (geboren 1997) wegen Brandstiftung (Az. 2 KLs 12/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 23.02.2022 bis 11.02.2023 in Sottrum, Scheeßel, Rotenburg und andernorts jeweils gemeinschaftlich handelnd Kraftfahrzeuge in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört zu haben. Insgesamt soll ein Schaden in Höhe von 778.000,00 € entstanden sein.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 34 Zeugen und 2 Sachverständige geladen worden sind:
21.08.2023 (6 Zeugen, 2 Sachverständige)
05.09.2023 (11 Zeugen, 1 Sachverständigen)
15.09.2023 (11 Zeugen, 1 Sachverständiger)
04.10.2023 (6 Zeugen, 1 Sachverständiger)
09.10.2023 (1 Zeuge, 1 Sachverständiger)
13.10.2023 (1 Sachverständiger)
06.11.2023 (1 Sachverständiger)
07.11.2023 (1 Sachverständiger)
09.11.2023 (1 Sachverständiger)
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 32 Jahre alten Angeklagten wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort (5 Ns 69/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 50 Jahre alte Angeklagte wegen versuchter Erpressung (5 Ns 30/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Mittwoch, den 23. August 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 52 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (5 NBs 161/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 10:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 24 Jahre alten Angeklagten und gegen einen 26 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung (5 Ns 28/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.
Donnerstag, den 24. August 2023
Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 33 Jahre alten Angeklagten wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls (6 NBs 35/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.