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Pressemitteilung für die Woche vom 14. bis 18. August 2023

Montag, den 14. August 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 25 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls (5 Ns 12/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:30 Uhr die Berufungssache gegen eine 67 Jahre alte Angeklagte wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (5 NBs 105/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Dienstag, den 15. August 2023

Um 10:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen J.A. (geboren 2004) und D.E. (geboren 2000) u.a. wegen schweren Raubes (Az. 3 KLs 2/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 22.09.2022 und am 24.09.2022 in Bruchhausen-Vilsen und Weyhe-Leeste gemeinschaftlich handelnd und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans die Esso-Tankstelle in Bruchhausen-Vilsen maskiert betreten und die Zeugin unter Vorhalt einer Schusswaffe zur Herausgabe von Bargeld gezwungen zu haben.

Darüber hinaus sollen die Angeklagten am 24.09.2022 ebenfalls maskiert den Netto-Markt in Weyhe betreten und die Zeugen ebenfalls unter Vorhalt einer Schusswaffe gezwungen haben, den Tresor zu öffnen. Dabei sollen sie 20.292,23 € aus dem Tresor entwendet haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 10:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 8 Zeugen geladen worden sind:

16.08.2023 (4 Zeugen)

17.08.2023 (4 Zeugen)

21.08.2023

22.08.2023

24.08.2023

Donnerstag, den 17. August 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 27 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung (5 Ns 38/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 27 Jahre alten Angeklagten und gegen einen 37 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung (5 Ns 38/23 und 5 Ns 5/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat sieben Zeugen geladen.

Freitag, den 18. August 2023

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen W.H. (geboren 1992) wegen des Verbrechens nach § 30a BtMG (Az. 2 KLs 5/21).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 05.06.2018 in Syke gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten 151,2 g brutto Marihuana - verteilt auf 44 Verkaufseinheiten und 94,6 g (brutto) lose Marihuanablüten – in seinem Fahrzeug aufbewahrt zu haben, um das Marihuana in der Folgezeit gewinnbringend an unbekannte Abnehmer weiterzuverkaufen.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 22 Zeugen geladen worden sind:

18.08.2023 (3 Zeugen)

28.08.2023 (8 Zeugen)

31.08.2023 (7 Zeugen)

04.09.2023 (4 Zeugen)

08.09.2023

13.09.2023

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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