Artikel-Informationen
erstellt am:
18.05.2026
Nachdem die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten, ihre Anträge sowie ihre Hilfsbeweisanträge gestellt hat, wird am 27.05.2026 entweder die Kammer erneut in die Beweisaufnahme eintreten oder aber ein Urteil verkünden. Der Verhandlungstag beginnt am 27.05.2026 um 10:30 Uhr.
Hinsichtlich der Frage der Akkreditierung weist die Pressestelle des Landgerichts bereits jetzt darauf hin, dass zunächst diejenigen Pressevertreter zugelassen werden, die eine Akkreditierungskarte oder Pressekarte (ausgestellt vom Landgericht Verden zum Prozessauftakt) bereithalten. Sollten dann noch Plätze frei sein, können Pressevertreter, die keine Akkreditierung haben, nach der Reinfolge ihres Erscheinens am Verhandlungstag, zugelassen werden. Soweit die Presseplätze belegt sind, erfolgt kein Einlass mehr. Die Zuschauerplätze gelten ausschließlich für die Öffentlichkeit.
Die Pressestelle weist weiter darauf hin, dass diese Zuschauerplätze begrenzt sind und auch hier ein Einlass nach der Reihenfolge des Erscheinens erfolgt. Eventuell können nicht alle Zuschauer eingelassen werden.
Bitte bringen Sie ausreichend Zeit sowie Essen und Trinken mit, da in der Nähe keine Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Diese können Sie in den Schließfächern unterbringen. Parkmöglichkeiten gibt es in den der näheren Umgebung und sind ausgeschildert.
Kontakt:
Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.
Beachtung der Unschuldsvermutung:
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:
· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.
· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.
· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.
· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.
Darüber hinaus gilt:
· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.
· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.
Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.
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erstellt am:
18.05.2026